Bis Ende 2020 gelten noch die alten Zugangsvoraussetzungen, um §20-Kurse zu leiten, sprich passender Grundberuf und die Kursleiterausbildung.
Ab 1 Januar 2021 müssen Sie jedoch die Inhalte Ihres Studiums/Ausbildung genau nach Stunden aufschlüsseln, um ein sog. Kompetenzprofil nachzuweisen.
Nutzen Sie daher die Chance und besuchen Sie einen §20-Kurs noch dieses Jahr!
Wir haben noch 2020 dafür folgende Kurse im Angebot: