1) Zuschüsse vom Bund:
Bildungsprämie:
- 1x jährlich
- Ohne Altersgrenze
- Voraussetzungen: mindestens 15h/Woche erwerbstätig und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000€ (als gemeinsam Veranlagte 40.000€).
- Höhe der Förderung: 50% der Veranstaltungsgebühren, maximal 500€.
- einsetzbar unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren (Ausnahmen: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).
- Modularisierten Weiterbildungen: Für jedes Modul, das einzeln buchbar, abrechenbar und frei zugänglich ist, kann ein Gutschein eingesetzt werden.
Infos unter: https://www.bildungspraemie.info/de/weiterbildungsinteressierte-17.php
Bildungsurlaub
- Antrag 4-8 Wochen vor Beginn des Kurses beim Arbeitgeber
- In allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen
- 5 Tage pro Jahr
Infos unter https://weiterbildungsguide.test.de/tools/bildungsurlaub
Begabtenförderung in Studium und Beruf
- Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 7200€, verteilt auf drei Förderjahre.
- Muss berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.
Infos unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/bewerbungsvoraussetzungen.html
2) Zuschüsse vom Land
- Können alle 1-2 Jahre in Anspruch genommen werden
- Müssen vor Besuch des Kurses beim jeweils zuständigen Amt beantragt werden
Einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Möglichkeiten in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php